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   RG, 10.07.1903 - 2206/03   

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https://dejure.org/1903,364
RG, 10.07.1903 - 2206/03 (https://dejure.org/1903,364)
RG, Entscheidung vom 10.07.1903 - 2206/03 (https://dejure.org/1903,364)
RG, Entscheidung vom 10. Juli 1903 - 2206/03 (https://dejure.org/1903,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann der Erlaß eines Haftbefehls gegen einen von zwei Mitangeklagten die Verjährung der Strafverfolgung gegen den anderen unterbrechen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 36, 350
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58

    Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste

    Ob dies entgegen der Rechtsansicht der Revision nicht schon vorher durch den Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Rosenheim vom 13. März 1953 geschehen war, kann auf sich beruhen (siehe dazu BGH MDR 1956, 395 zu § 68 StGB; ferner RGSt 36, 350 und 41, 17).

    Dieser selbst wies durch die Sachbezeichnung darauf hin, daß sich das Verfahren gegen "von G. u.A. " richte (siehe dazu RGSt 36, 350 und 56, 380 f, ferner RGJW 1938, 1584 Nr. 3 und HRR 1938, 486).

  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11

    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten;

    Bei mehreren Tatverdächtigen kann sich eine Unterbrechungshandlung, von der nur ein Beschuldigter unmittelbar betroffen ist, dennoch nach Lage der Umstände ebenfalls auf die übrigen Beteiligten beziehen, indem sie deren Verfolgung erkennbar in den Blick nimmt (vgl. schon RG, Urteil vom 10. Juli 1903 - Rep. 2206/03, RGSt 36, 350, 351).
  • OLG Bremen, 03.12.1986 - Ws 156/86

    NSDAP-Abzeichen in Ladengeschäften

    Zwar kann eine Sache auch im Wege des Verkaufs verbreitet werden, denn das Verkaufen ist lediglich als Unterart des Verbreitens anzusehen (vgl. RGSt 9, 292; 36, 350; BGHSt 19, 63/71).
  • BGH, 10.12.1957 - 5 StR 425/57

    Rechtsmittel

    Sie hat daher die Verjährung gegen ihn im Falle Gertraud Sc. nach § 68 Abs. 1 StGB nicht unterbrochen (vgl. RGSt 36, 350; RG JW 1938, 1584³; RG HRR 1938, 486).
  • BGH, 22.12.1971 - 3 StR 3/71

    Verjährungsunterbrechung der Strafverfolgung durch eine Handlung des Richters -

    Erforderlich ist, daß diese sich nach der Sachlage auch auf den anderen bezieht und dessen Verfolgung erkennbar mitbezweckt (RGSt 36, 350, 351; RG HRR 1926, 864 sowie RG HRR 1936, 486).
  • BGH, 12.02.1952 - 2 StR 489/51

    Rechtsmittel

    Dass die richterliche Handlung sich damals nur gegen einen Mittäter richtete, hindert nicht die Unterbrechung gegen den Angeklagten, da auch gegen ihn das Verfahren eingeleitet war (RGSt 36, 350).
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